Regelung
REGELN FÜR DIE RESERVIERUNG VON MOBILHEIMEN
DER CAMPING HAT EINE EIGENE VERORDNUNG, DIE ALLE GÄSTE RESPEKTIEREN MÜSSEN. DER KUNDE KANN SIE IN DEN MOBILHEIM FINDEN.
DAS MANAGEMENT DES CAMPINGPLATZES BEHÄLT SICH DAS RECHT, UNVERZÜGLICH DIEJENIGEN KUNDEN, DIE SICH NICHT AN DIE REGELN DES CAMPINGPLATZES HALTEN, ZU ENTFERNEN. JEDE PERSON, DIE SICH IN CAMPING SOAL AUFHÄLT ODER DIE ANLAGE BETRETET, MUSS SICH AN DER REZEPTION ANMELDEN UM DIE PERSONALIEN UND DIE ANZAHL DER GÄSTE ANZUGEBEN. DAS BRAUCHEN WIR AUCH FÜR DIE MELDUNG MIT DER GEMEINDE VON POZZA (TN) UND DER AMTSGEWALT, UM EINE SANKTION ZU VERMEIDEN. FÜR DEN FALL, DASS DER KUNDE DIE PERSONALIEN NICHT ANGEGEBEN HAT, WIRD DIE SANKTION IHM BELASTEN.
DIE GÄSTEN WERDEN GEBETEN, DAS WASSER, DEN STROM UND DIE ERWÄRMUNG NICHT ZU VERSCHWENDEN. DARÜBER HINAUS TRENNEN SIE BITTE DEN MÜLL.
IN DIESEN LOKALEN IST VERBOTEN:
ES IST VERBOTEN:
FEUER ANZUZÜNDEN UND JEDE ART VON SCHADEN VERURSACHEN, WENN ES PASSIERT, VERMITTELN SIE BITTE DIE REZEPTION.
DER VORHANDENEN STROM IST UNTER KW 1.3 , ALSO KANN MAN NICHT BENUTZEN, HAUSHALTSGERÄTE DIE MEHR STROMSTÄRKE BRAUCHEN.
WENN DER KUNDE FESTSTELLT, DASS ES PROBLEME MIT DEN EINRICHTUNGEN GIBT, BITTEN WIR IHNEN DIE DIREKTION ZU INFORMIEREN.
DAS MANAGEMENT LEHNT JEGLICHE HAFTUNG FÜR VERLUST, DIEBSTAHL VON WERTSACHEN ODER PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE, AB.
DAS MOBILHEIM MUSS ORDENTLICH UND SAUBER VERLASSEN SEIN.
WIR SIND SICHER, DASS SIE DAMIT EINVERSTANDEN SIND UND DIESE REGELN GERNE AKZEPTIEREN WERDEN.
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN SCHÖNEN AUFENTHALT.
IM NOTFALL RUFEN SIE (WENN DIE REZEPTION GESCHLOSSEN IST) : 3493518988
DIE DIREKTION
INTERNE VORSCHRIFTEN DES FERIENPARKS SOAL CAMPING
Mit dem Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Gast mit diesen Vorschriften einverstanden und hält sie in vollem Umfang
ein. Die Vorschriften werden jedem Gast übergeben und sind auch an der Informationstafel des Campingplatzes ausgehängt. Die
Direktion behält sich das Recht vor, die Vorschriften jederzeit zu ergänzen und/oder zu ändern, wobei die Gäste vorher darüber
informiert werden müssen, auch durch Aushang am schwarzen Brett.
Die Mitarbeiter des Campingplatzes sind befugt, diese Regeln und Vorschriften durchzusetzen und müssen diejenigen, die sich
nicht daran halten, der Direktion melden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann der Campingplatz Zuwiderhandelnde mit
sofortiger Wirkung des Platzes verweisen. Jeder wird gebeten, sich höflich zu verhalten, das Recht der anderen auf einen ruhigen
Urlaub zu achten und die Anweisungen der Direktion gewissenhaft zu befolgen.
Die Verwaltung ist täglich von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 15.30 bis 20.00 Uhr erreichbar. Während der Sommer- und
Wintersaison sind die Öffnungszeiten 08.30 bis 12.30 Uhr und 15.30 bis 20.00 Uhr. Der Fahrplan kann in der Nebensaison
variieren und wird immer durch entsprechende Schilder angezeigt.
In Notfällen können sich die Gäste an die Bar des Campingplatzes wenden oder die Notrufnummer 349.3518988 anrufen, die
auch auf dem Campingplatz ausgeschildert ist.
1. Check-in. Bei der Ankunft muss der Kunde an der Rezeption einen gültigen Ausweis für alle Personen, die den zugewiesenen
Stellplatz belegen, vorlegen.
Der Stellplatz wird den Gästen zwischen 08.30 und 20.00 Uhr zugewiesen, die Bezahlung erfolgt beim Check-in. Check – out –
Am Abreisetag muss der Stellplatz von allen Gästekategorien bis 11.00 Uhr geräumt sein. Bei einem Aufenthalt außerhalb dieser
Zeiten wird dem Gast ein ganzer Tag in Rechnung gestellt, wie in der Preisliste angegeben.
Dauercamper müssen ihre An- und Abreise mindestens 24 Stunden im Voraus anmelden, wie es im unterzeichneten Vertrag
festgelegt ist.
Darüber hinaus müssen die Dauercamper die Namen der ständigen Haushaltsmitglieder (bei ihrem ersten Antritt auf dem
Campingplatz im neuen Jahr) sowie deren Papiere, Kfz-Kennzeichen und die Haftpflichtversicherungspolice, wie im Vertrag
vorgesehen, unverzüglich mitteilen.
2. Besucher auf zugewiesenen Stellplätzen. Für Personen, die nicht auf dem Campingplatz übernachten, ist der Zutritt verboten.
Andererseits ist der Zutritt für Gäste von Kunden nur bei Tageslicht und mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion gestattet.
Die Gäste müssen der Direktion bei ihrer Ankunft ihre Ausweispapiere aushändigen und bei einem Aufenthalt von mehr als zwei
Stunden die in der Preisliste angegebene Tagesgebühr entrichten. Die Fahrzeuge der Gäste müssen außerhalb des Campingplatzes
geparkt werden.
Die Einreise unbefugter Gäste gibt der Direktion die Möglichkeit, bei den zuständigen Stellen gegen die illegale Person
vorzugehen und den Kunden, der die Person beherbergt hat, zu entfernen.
3. Ruhezeit. Das Betreten, Verlassen und Befahren des Campingplatzes mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern ist von 13.00 bis
15.00 Uhr und von 23.00 bis 07.00 Uhr strikt untersagt. Während dieser Zeit ist es strengstens verboten, Geräusche zu machen,
die die anderen Camper stören könnten, wie z.B.: Zelte auf- oder abbauen, schreien und brüllen, laute Radio- und Fernsehgeräte
und Musikinstrumente benutzen. Daher ist absolutes Stillschweigen zu bewahren, um die Ruhe der anderen zu respektieren.
Ebenso müssen Eltern und sorgeberechtigte Erwachsene dafür sorgen, dass die Kinder den Frieden nicht stören.
In jedem Fall müssen Eltern Kinder unter 6 Jahren in den Gemeinschaftsbereichen des Campingplatzes immer begleiten.
Während der Ruhezeiten bleiben die Eingangsschranken für Kraftfahrzeuge geschlossen, während sie für Fußgänger zugänglich
sind.
4. Geschwindigkeit Km/h. Während der erlaubten Zeiten dürfen Kraftfahrzeuge, Motorräder und Fahrräder nur mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h fahren, um den Lärm und die Umweltverschmutzung zu verringern und vor allem die
Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, für die allerdings die Eltern verantwortlich sind.
5. Parken von Fahrzeugen. Autos, die in den Campingplatz einfahren dürfen, müssen immer im Bereich des eigenen Stellplatzes
geparkt werden oder, nach Absprache mit der Direktion, auf dem Parkplatz neben der Bar. Allerdings ist nur ein Auto pro
Stellplatz auf dem Campingplatz erlaubt.
Die Autos der Gäste, die außerhalb des Campingplatzes parken, dürfen nur in der kleinen Straße auf der rechten Seite oder auf der
Wiese rechts vor dem Kreisverkehr (Richtung Mazzin) bleiben. Auf dem Platz vor den Schranken darf nicht geparkt werden, auch
um eine maximale Sichtbarkeit für ausfahrende Autos zu gewährleisten.
6. Kleine Haustiere. Der Zugang zu Hunden oder kleinen Haustieren muss unter strikter Einhaltung der Gesundheits- und
Hygienevorschriften und einer friedlichen Koexistenz erfolgen. Der Kunde muss das Gesundheitsbuch des Tieres, das er besitzt,
bei der Verwaltung vorlegen, auch um den Impfstatus zu bestätigen. Hunde und Katzen müssen auf dem Campingplatz an der
Leine geführt werden; aggressiven Hunden muss ein Maulkorb angelegt werden. Die Tiere müssen außerhalb des Campingplatzes
begleitet werden, um ihre physiologischen Bedürfnisse zu befriedigen. Der Kot muss in speziellen Beuteln aufgesammelt und in
den gekennzeichneten Behältern entsorgt werden, nachdem der Beutel verschlossen wurde. In jedem Fall dürfen die Tiere nicht
frei auf dem Campingplatz herumlaufen und nicht auf dem Stellplatz oder in der zugewiesenen Unterkunft zurückgelassen
werden.
Bei der Begleitung des Tieres muss der Besitzer es in der Mitte der Straße halten und verhindern, dass es seinen Kot in fremde
Stellplätzen setzt. Außerdem ist es nicht erlaubt, Tiere in den Toiletten des Campingplatzes zu halten und sie dürfen weder
innerhalb noch außerhalb der Toiletten gewaschen werden
Es liegt in der Verantwortung des Gastgebers, das Notwendige für die Bedürfnisse der Tiere zu beschaffen.
7. Allgemeine Schutzvorschriften. Die Camper dürfen den ihnen vom Campingplatzpersonal zugewiesenen Stellplatz unter
strikter Einhaltung der Stellplatzgrenzen belegen.
Der Gast ist verpflichtet, den Stellplatz sauber und ordentlich zu halten und zu verlassen. Es ist verboten, rund um das Zelt/den
Stellplatz Gräben auszuheben oder eigenständig Änderungen an den Wasser-, Strom- und Gasanschlüssen vorzunehmen oder
diese in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Es ist auch verboten, Pflanzen, Blumen und die verschiedenen
Campingausrüstungen zu beschädigen und kochende salzige Flüssigkeiten oder Abfälle auf den Boden zu schütten.
Die Dauercamper müssen ihre Elektrokabel (> 2,5 mm Durchmesser) verlegen und vergraben (10 cm), um die Pflege und das
Mähen des Rasens auf dem Campingplatz zu erleichtern.
Es ist verboten, Drähte zwischen den Wohnwagen, Pflanzen und entlang der Außenzäune des Campingplatzes zu verlegen, auch
nicht zum Aufhängen von Kleidung.
Es ist verboten, Geschirr und Wäsche außerhalb der Waschbecken abzuwaschen und das Auto im Camper-Servicebereich zu
waschen.
Wasser ist ein kostbares Gut, also verschwenden Sie es nicht, vor allem nicht mit heißem Wasser. Denken Sie daran, die
Wasserhähne zu schließen, um unnötige Wasserverluste zu vermeiden.
Anschluss und/oder Abtrennung des Kabels an die Stromsäule für reisende Kunden. Die Zeiten für den Anschluss und/oder
die Trennung des Kabels des Gastes an die Stromsäule des zugewiesenen Stellplatzes durch das Personal des Campingplatzes sind
von 30 Uhr bis 11 Uhr und von 15.30 Uhr bis 20 Uhr, es sei denn, es wurde im Voraus mit der Direktion etwas anderes vereinbart.
8. Sanitäranlagen. Die Mitarbeit unserer Gäste ist unerlässlich, um die Sauberkeit der Toiletten, Waschbecken und Spülen
aufrechtzuerhalten. Jeder sollte die Toiletten nach der Benutzung sauber hinterlassen (keine vergessenen Haare oder Essensreste
usw.), um andere Gäste und die Arbeit des Reinigungspersonals zu respektieren.
Jüngere Kinder unter 6 Jahren müssen von einem Erwachsenen zu den Toiletten begleitet werden.
9. Chemietoilette. Die in den Behältern der chemischen Toiletten enthaltenen Flüssigkeiten sowie andere Abfälle müssen in die
dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Abflüsse innerhalb der Toilettenanlagen entsorgt werden.
10. Camper Service. Das Entladen der Abwassertanks von Wohnmobilen ist nur zu den auf dem Campingplatz angegebenen
Zeiten und nur in Anwesenheit des zuständigen Personals möglich.
11. Verwendung Gasflaschen. In Anbetracht der Sicherheitsvorschriften für den Verkauf und die Verwendung von LPG-Flaschen
ist die von Flaschen, die nicht bei der Campingplatzverwaltung erworben wurden, verboten. Aus diesem Grund wird das
zuständige Personal in Anwesenheit der Eigentümer der Einrichtung die persönlichen Schließfächer kontrollieren. Diese dürfen
auf jeden Fall maximal zwei Flaschen auf dem zugewiesenen Stellplatz enthalten, die vor der Sonne geschützt sind. Flaschen, die
nicht bei der Campingplatzverwaltung gekauft wurden, müssen der Campingplatzverwaltung gemeldet werden.
Die Direktion setzt sich dafür ein, dass die Preise der auf dem Campingplatz verkauften Gasflaschen den Preisen der örtlichen
Einzelhändler entsprechen oder darunter liegen.
12. Abfall. Die Abfälle müssen in den gekennzeichneten Behältern entsorgt und sorgfältig getrennt werden. Ungetrennte
Abfallsäcke müssen fest verschlossen sein, bevor sie in die Behälter geworfen werden.
Pappkartons sollten gefaltet oder zerbrochen und in die entsprechenden Behälter geworfen werden.
Die Gäste müssen ihren Sperrmüll und ihr Holz zur Mülldeponie ihrer Wohngemeinde bringen, außer in besonderen Fällen
und nach Absprache mit der Direktion.
Es ist strengstens verboten, Müll auf dem Stellplatz oder in anderen Bereichen des Campingplatzes zu hinterlassen.
Die Direktion behält sich das Recht vor, schrittweise Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die sich nicht an diese
verbindlichen Anweisungen halten.
Es ist Vorsicht geboten und es sollte geeignetes Schuhwerk getragen werden, insbesondere im Winter wegen möglicher
Vereisung.
13. Feuer und Feuerwerk. Barbecue Das Entzünden von Feuer jeglicher Art im Freien ist unter Androhung von Strafen durch die
Verwaltung und die Förster verboten. Das Grillen mit einem Gasfeuer ist auf den Stellplätzen erlaubt. Ansonsten können Sie den
Grillplatz hinter der Bar benutzen.
Es ist auch verboten, auf dem Campingplatz Feuerwerk zu zünden.
14. Beschilderung / Tafeln. Auf dem Campingplatz gibt es zahlreiche Hinweis-, Warn- und Verhaltensschilder. Die Gäste sind
verpflichtet, diese Schilder zu beachten, auch als Bestandteil dieser Vorschriften.
15. Feste Strukturen. Zusätzlich zu den mobilen Wohnwagen und Wohnmobilen kann eine einzige feste Struktur eingesetzt
werden, sofern sie leicht abgebaut werden kann und mit den anderen Strukturen auf dem Campingplatz kompatibel ist. Dies
geschieht unter strikter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften. Etwaige Änderungen der Rechtsvorschriften werden
ordnungsgemäß bekannt gegeben.
Es ist auf jeden Fall verboten, Holz und andere Gegenstände unter dem Voreingang und dem Wohnwagen aufzubewahren, auch
aus hygienischen Gründen und um die Vermehrung von Bergmäusen zu vermeiden. Dieser Raum muss belüftet sein (30 cm über
dem Boden) und darf nur mit geschlossenen Behältern aus Metall oder starkem Kunststoff gefüllt werden.
16. Verlust, Diebstahl von Gegenständen des Gastes, Haftung. Die Direktion haftet nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl
von Gegenständen, die den Campern gehören. Es wird empfohlen, das eigene Zelt, den eigenen Wohnwagen oder das eigene
Wohnmobil immer abzuschließen. Schäden, die durch Unachtsamkeit, Hausfriedensbruch oder Vandalismus an den Einrichtungen
des Campingplatzes oder an anderen Campern entstehen, werden nur von den Verursachern erstattet. Außerdem haftet die
Direktion nicht für Schäden, die durch Naturkatastrophen oder durch umstürzende Bäume, Baumteile und/oder Äste verursacht
werden.
Jeder Camper ist für das in seinem Besitz befindliche und/oder von ihm genutzte Eigentum verantwortlich und haftet daher für die
von ihm verursachten Sach- und Personenschäden.
18. Spielgeräte. Die Nutzung der Campingausrüstung sowie der Freizeit- und Sporteinrichtungen erfolgt stets ausschließlich auf
Risiko und Gefahr der Camper, die sich verantwortungsbewusst verhalten und alle damit verbundenen Haftungen übernehmen
müssen.
19. Video-Überwachungssystem. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ist auf dem Campingplatz ein
Videoüberwachungssystem installiert und in Betrieb. Die Kameras sind entsprechend gekennzeichnet.
Mitteilung von Unzulänglichkeiten oder aufgetretenen Fehlern. Bitte informieren Sie die Direktion über jeden Ausfall oder jede
Störung
Die Direktion dankt Ihnen, dass Sie sich für unsere Einrichtung entschieden und sich die Zeit genommen haben, dieses Reglement
zu lesen, und wünscht allen Gästen einen angenehmen und erholsamen Urlaub.
Die Direktion
Handynummer für Notfälle: 349.35.18.988
Der Kunde erklärt, dass er/sie alle oben
genannten Bestimmungen des Campingplatzes
gelesen und verstanden hat.
DATUM ______________________ LESEBARE UNTERSCHRIFT
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